PKW – Reparatur, Service und Unfallinstandsetzung
Unfallinstandsetzung
Unfallschäden oder sonstige Gebrechen an Ihrem Fahrzeug werden von unseren erfahrenen Mechanikern, Karrosserie – und Fahrzeugbauern rasch und zuverlässlich behoben.
§29 StVZO – AU: alle zwei Wochen Überprüfung im Haus.
Kleine Reparaturen können dabei sofort behoben werden.
(Natürlich nach vorheriger Absprache mit Ihnen.)
Vertrauen Sie bei der Überprüfung auf unseren umfassenden Service.
Wir reparieren kostenbewußt und sorgfältig!